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Das Urheberrecht Das
Urheberrecht (besser bekannt unter Copyright) erlaubt es dem Urheber eines
Werkes dieses zu nutzen, wie er es möchte, und anderen die Nutzung ohne
seine Zustimmung zu verbieten. Ebenso kann der Urheber Lizenzen für die
Nutzung des Werkes an dritte vergeben und beispielsweise hierfür Geld
verlangen.
Und was bedeutet das Konkret?
Zuerst möchte ich erläutern, was unter einem Werk zu verstehen ist. Das
Urheberrecht schützt sozusagen die Arbeit des menschlichen Geistes. Alles
was dieser hervorbringt - sei es Musik, Literatur, bildende Kunst, wie
Skulpturen oder Gemälde, und technologische Arbeiten, wie beispielsweise
Computerprogramme - fallen unter das Urheberrecht. Auch private Briefe,
Karten, Pläne, Skizzen, Architektur und Fotografien fallen hierunter. Das
Werk muss nicht bestimmten Qualitätskriterien entsprechen, jedoch sind die
Anforderungen, die an das Werk gestellt werden, in verschiedenen Ländern
unterschiedlich. So muss - ganz allgemein gesagt - in Ländern in denen das
Gewohnheitsrecht gilt der Autor (Fotograf, Künstler, ...) ein Minimum an
Können und Arbeit in das Werk gesteckt haben, um dies zu erschaffen. In
Ländern hingegen, in denen bürgerliches Recht gilt, sind die Anforderungen
meist höher. So muss das Werk die Persönlichkeit des Urhebers ausdrücken
und es wird eine kreative Arbeit gefordert, die über das übliche Können
hinausgeht.
Es sei zu erwähnen, dass nur eine konkrete Ausgestaltung
geschützt ist, nicht die Idee. So beispielsweise nicht die Idee
"Ölgemälde von einer Obstschale" schützbar, jedoch ein Ölgemälde, dass
eine Obstschale zeigt fällt unter das Urheberrecht.
Der Urheber ist der Autor, Fotograf, Programmierer,
Künstler, [...] oder Architekt des Werkes. Nach deutschem Recht ist dieser
Status auch nicht veräußerlich, das heißt das Urheberrecht kann nicht
übertragen werden. Es können lediglich Lizenzen vergeben werden, die
anderen eine Nutzung des Werkes erlaubt. Schießt beispielsweise ein
Fotograf Fotos im Auftrag einer Firma, so kann das exklusive Recht auf die
Nutzung der Fotos für einen Katalog beispielsweise über einen Vertrag
geregelt werden. Der Fotograf kann jedoch Lizenzen zusätzlich auch an
dritte verkaufen/vergeben. So steht es ihm beispielsweise frei, ohne die
Zustimmung der Firma eine Lizenz für eine Veröffentlichung im Internet zu
vergeben.
Und was ist wenn das Werk abgeändert wird? Dann hat der Urheber auch die
Rechte an dem geänderten Werk, nur dass der Urheber der Änderungen nun
auch Rechte an dem geänderten Werk hat. So kann ein Autor eines Buches
beispielsweise einem Produzenten Rechte einräumen, das Buch zu verfilmen.
Für dem Film genießt dann der Produzent die Urheberrechte. Gleiches gilt
beispielsweise auch für Übersetzungen. Der Übersetzer hat die
Urheberrechte an der Übersetzung eines Buches, muss jedoch auch die Rechte
des Urhebers in Originalsprache wahren.
Das Werk braucht nicht angemeldet zu werden, um Urheberrechte auf diesem
zu besitzen. Prinzipiell gilt, dass es reicht das das Werk zu
veröffentlichen. In einigen Ländern gilt jedoch zusätzlich, dass das Werk
aufgezeichnet sein muss, insbesondere um einen Nachweis für die
Durchsetzung der Rechte zu haben.
Die Dauer des Urheberrechts erstreckt sich nach der Berner Konvention
mindestens 50 Jahre nach dem Tod des Autors und kann somit vererbt werden.
In Deutschland beispielsweise gilt eine Dauer von 70 Jahren nach dem Tod
des Autors. Jedoch gilt für Fotografien und angewandte Kunst nach
internationalem Recht eine geringere Dauer des Urheberrechts, und zwar
eine Schutzzeit von mindestens 25 Jahren nach Erstellung des Werkes.
In Deutschland ist das Urheberrecht im
Gesetz über Urheberrecht und verwandte Schutzrechte
verankert. Und die Grundlagen hierzu sind die folgenden internationalen
Verträge:
Berne Convention for the
Protection of Literary and Artistic Works
Brussels Convention Relating
to the Distribution of Program-Carrying Signals Transmitted by
Satellite
Geneva Convention for the
Protection of Producers of Phonograms Against Unauthorized Duplication
of Their Phonograms
Rome Convention for the
Protection of Performers, Producers of Phonograms and Broadcasting
Organizations
WIPO Copyright Treaty (WCT)
WIPO Performances and Phonograms Treaty
(WPPT)
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